Update 15.09.2012
Allianzkriege
- um eine Kriegserklärung (KE) aussprechen zu können, ist eine Mindesteinlage im Allianzdepot notwendig (Goldwert >= Gesamtpunkte aller Mitglieder)
- eine KE kann nur an Allianzen verschickt werden, die mehr als 10% der eigenen Gesamtpunkte haben (wird automatisch überwacht)
- das Allianzdepot wird im Krieg zur Kriegsbeute (entsprechende Anteile des Depots werden beim Versenden/Erhalt einer KE eingefroren)
- Ziele:
- Flottenpunkte beider Kriegsparteien werden bei Beginn des Krieges festgehalten
- festes Ziel: wenn eine Kriegspartei (trotz Nachbau) nur noch 50% ihrer Start-Flottenpunkte besitzt, hat sie den Krieg verloren
- variables Ziel: wenn eine Kriegspartei insgesamt 100% der Start-Flottenpunkte verliert, hat sie den Krieg verloren
- Stichwort "Guerilla-Taktik" bei David-gegen-Goliath-Kriegen (auch jeden Tag 10 zerstörte HRT bringen irgendwann Erfolg)
- auch kleine Allianzen haben eine Chance, bei genügend Cleverness und Wachsamkeit eine grössere Allianz zu besiegen
- Vermeidung von Endloskriegen
- sobald ein Hauptkriegsgegner eines der beiden Ziele erreicht hat, ist der Krieg beendet
Möglicher Ablauf eines Krieges zwischen Allianz A und Allianz B (Allianz A will Allianz B den Krieg erklären):
1. Allianz A: Sicherstellung der Mindesteinlage im Allianzdepot
2. Allianz A: Absenden der KE
2.1. Bündnispartner der Allianz A erhalten eine Info über das Verschicken der KE
2.2. Allianz A: Allianzdepot wird eingefroren (100%)
2.3. Bündnispartner der Allianz A: Allianzdepot wird eingefroren (50%)
2.4. Auflösung des Bündnisses durch den Bündnispartner nach Verschicken der KE:
- das eingefrorene Allianzdepot wird zu je 50% an den ehemaligen BND-Partner und die gegnerische Allianz verteilt
* ehemaliger Bündnispartner: Entschädigung für den Verrat
* Allianz, welche die KE vom ehemaligen BND-Partner erhalten hat: Wertung als Kapitulation
2.5. Auflösung des Bündnisses (egal durch wen, vor Verschicken der KE aber mit theoretischem Ende während des Krieges):
- Bündnis endet sofort mit Verschicken der KE
- keine Kriegsbeteiligung
3. Nach Erhalt der KE hat der Gründer der Allianz B die Wahl zwischen Ablehnung (Kapitulation) oder Annahme der KE, das Allianzdepot wird sofort bei Erhalt der KE zu 100% eingefroren
- Verbündete der Allianz B bekommen eine Info über die eingegangene KE, haben aber keine Möglichkeit, den Krieg abzulehnen
- die Allianzdepots der Verbündeten von Allianz B werden sofort zu 100% eingefroren
3.1. Bei Ablehnung der KE (Kapitulation):
- 100% des Allianzdepots der Allianz B gehen an die Herausforderer und Kriegsgewinner
- die Allianzdepots der Verbündeten werden sofort wieder freigegeben
3.2. Bei Annahme der KE:
- 50% des Allianzdepots von Allianz B werden wieder freigegeben, die übrigen 50% bleiben eingefroren (Kriegsbeute)
- 50% der Allianzdepots der Verbündeten werden wieder freigegeben, die übrigen 50% bleiben eingefroren (Kriegsbeute)
3.3. Bei Zurücknahme der KE:
- die kriegserklärende Allianz verliert 25% ihres Allianzdepots an die Allianz, welche die KE erhalten hat, als Aufwandsentschädigung
* notwendig, um zu verhindern, dass Allianzen durch Verschicken von "Spass-KE" die Allianzdepots konkurrierender Allianzen blockieren
- die Allianzdepots der Bündnisspartner werden sofort wieder freigegeben
3.4. Auflösung des Bündnisses durch den Bündnispartner nach Erhalt der KE:
- das eingefrorene Allianzdepot wird zu je 50% an den ehemaligen BND-Partner und die gegnerische Allianz verteilt
* ehemaliger Bündnispartner: Entschädigung für den Verrat
* Allianz, welche die KE verschickt hat: Wertung als Kapitulation
3.5. Auflösung des Bündnisses (egal durch wen, vor Verschicken der KE aber mit theoretischem Ende während des Krieges):
- Bündnis endet sofort mit Verschicken der KE
- keine Kriegsbeteiligung
4. 48h Vorbereitungszeit nach Annahme der KE für die Allianz, die die KE bekommen hat und deren Verbündete
4.1. Abschluss von neuen Bündnissen oder Umwandlung von NAP in BND
- einfrieren von 50% des Allianzdepots bei den neuen Bündnispartnern
4.2. die restlichen 50% des Allianzdepots dürfen unter den am Krieg teilnehmenden Spielern der jeweiligen Allianz zur Vorbereitung verteilt werden
4.3. nach der Verteilung ist ein Austritt nicht mehr möglich
4.4. nach der Verteilung ist eine Kapitulation für 7 Tage nicht möglich
4.5. sofortige Beendigung der Vorbereitungszeit möglich (Überraschungsangriffe)
5. Kriegsbeginn (spätestens 48h nach Annahme der KE)
- keine Angriffsbeschränkung für die am Krieg teilnehmenden Spieler der Allianzen
- nur zerstörte Flotten bringen Punkte im Sinne des Erreichen eines Ziels
- jeglicher Verlust von Schiffen wird als Punktgewinn für die andere Kriegspartei im Sinne des Erreichens der Ziele gewertet
* sinnloses Raketenziehen eher kontraproduktiv, da abgeschossene Schiffe in die Wertung mit einfliessen, Raketen aber nicht
* als takisches Mittel immer noch möglich (Gewinn/Verlust-Rechnung)
- der Krieg dauert an, bis eine der beiden Allianzen eines der beiden Ziele erreicht oder kapituliert
- die Auflösung einer Allianz während eines Krieges kommt einer Kapitulation gleich und wird entsprechend gewertet
- bei Verseuchung/Austritt kriegsbeteiligter Spieler werden der Allianz die Flottenpunkte der Spieler abgezogen; verseuchen sich Spieler, die zusammen mehr als 50% der Allianzflottenpunkte (Anfangswert) besitzen, gilt der Krieg als verloren
6. Kriegsende
6.1. Sieg durch Erreichen eines Ziels:
- einer der beiden Hauptgegner besiegt den anderen Hauptgegner
- sofortige automatisch generierte Allianzrundmail an alle Kriegsbeteiligten, sofortige Reaktivierung der Angriffsbeschränkung
- automatischer Eintrag über Sieger/Verlierer in einer Kriegsstatistik auf den Allianzseiten
- ehemalige Kriegsparteien dürfen sich für die Dauer von 48h gegenseitig nicht angreifen (Rückzugsplanung)
6.1.1. Siegerallianz mit Bündnispartern
- erhalten 75% des eingefrorenen Allianzdepots der Verliererallianz
- erhalten 75% des eingefrorenen Allianzdepots der Bündnispartner der Verliererallianz
- 50% der erhaltenen Summe gehen an die Siegerallianz, die restlichen 50% werden unter den Verbündeten der Siegerallianz verteilt
* automatische Verteilung über das Kopfgeldmenü an alle kriegsbeteiligten Spieler
* Wiederfreigabe des eigenen eingefrorenen Allianzdepots
6.1.2. Verliererallianz mit Bündnispartnern
- verlieren jeweils 75% des eingefrorenen Allianzdepots
- die restlichen 25%, sowie das aktuelle (nach Kriegsbeginn eingezahlte) Allianzdepot wird zur sofortigen Verteilung freigegeben (Wiederaufbauhilfe)
6.2. Sieg durch Kapitulation
- sofortige automatisch generierte Allianzrundmail an alle Kriegsbeteiligten, sofortige Reaktivierung der Angriffsbeschränkung
- automatischer Eintrag über Sieger/Verlierer in einer Kriegsstatistik auf den Allianzseiten
- ehemalige Kriegsparteien dürfen sich für die Dauer von 48h gegenseitig nicht angreifen (Rückzugsplanung)
6.2.1. Siegerallianz mit Bündnispartnern
- erhalten 100% des eingefrorenen Allianzdepots der Verliererallianz
- erhalten 100% des eingefrorenen Allianzdepots der Bündnispartner der Verliererallianz
- 50% der erhaltenen Summe gehen an die Siegerallianz, die restlichen 50% werden unter den Verbündeten der Siegerallianz verteilt
* automatische Verteilung über das Kopfgeldmenü an alle kriegsbeteiligten Spieler
* Wiederfreigabe des eigenen eingefrorenen Allianzdepots
6.2.2. Verliererallianz mit Bündnispartnern
- verlieren jeweils 100% des eingefrorenen Allianzdepots
- das derzeitig aktuelle (nach Kriegsbeginn eingezahlte) Allianzdepot wird zur sofortigen Verteilung freigegeben (Wiederaufbauhilfe)
6.3. Einigung auf Unentschieden:
- frühestens nach 14 Tagen Krieg möglich
- alle Allianzdepots (die eingefrorenen Teile) werden zusammengezählt, glatt durch die Anzahl aller am Krieg beteiligten Allianzen geteilt und an die Allianzen (Allianzdepots) ausgezahlt
- beide Allianzgründer der Hauptkriegsgegner müssen (nach interner Abstimmung der kriegsführenden Spieler) zustimmen
- sofortige automatisch generierte Allianzrundmail an alle Kriegsbeteiligten, sofortige Reaktivierung der Angriffsbeschränkung
- automatischer Eintrag über die Einigung in einer Kriegsstatistik auf den Allianzseiten
6.4. Besondere Regelungen
- der Krieg ist erst beendet, wenn eine der beiden Hauptkriegsgegner (kriegserklärende Allianz oder Allianz, welche die KE erhalten hat) gewinnt, verliert, kapituliert oder sich auf ein Unentschieden einigt
- dabei ist es egal, ob der letzte Angriff vor einer Entscheidung durch einen Hauptkriegsgegner oder einen BND-Partner erreicht wird
- ein Bündnispartner, der während eines Krieges im Sinne der festgesetzen Ziele seine Flottenpunkte verliert, scheidet aus dem Krieg aus, der Krieg an sich geht aber weiter
* 75% des eingefrorenen Allianzdepots gehen dann an das gegnerische Bündnis und werden nach dem obigen Modell (6.1.1.) verteilt