Weiss einer ob man Garantie hat wenn man Lautsprecher....

Hier kommt alles rein was nicht mehr länger zuzuordnen ist ;-)

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Hasenfell

Weiss einer ob man Garantie hat wenn man Lautsprecher....

Beitrag von Hasenfell »

kaputt gemacht hat durch zu lautes aufdrehen?

Hab schon gegoogelt aber nix richtiges gefunden.

Schön wäre es wenn man es nicht denkt zu wissen sondern wenn man es weiss :-)

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breaker

Beitrag von breaker »

Ich glaube kaum ;D
Das wäre ein Betreiben ausserhalb der Spezifikationen und da erlischt die Garantie, sowas lässt sich auch Nachweisen, wie die kaputt gegangen sind.

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Hasenfell

Beitrag von Hasenfell »

Ja das sehe ich auch so, hab nen Kunden ne Musikanlage 5.1 verkauft von Sony ca 5 jahre alt mit muss, lief alles bestens
jetzt nach 2 tage kommt er und dreht das ding auf das es sich abschaltet.
Hab nun jede Box einzeln angeklemmt und bei dem lineken Frontlautsprecher kommt nur noch etwas vom hochtöner und etwas lauter schaltet sie sich ab.
Hab ich alles dran ausser die box geht alles super.
Hab nun kein Bock dem das Geld zurückzugeben nur eril er das ding überdreht hat.
Bin mir eigentlich sicher das ich im Recht bin nur ist es immer schön wenn man den Kunden was zeigen kann wo sowas steht.

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breaker

Beitrag von breaker »

Das klingt irgendwie, als wäre in der Endstufe/Frequenzweiche ein Überlastschutz, der aktiv wird, wenn der Ohmische Wiederstand zu gering ist (Es läuft ja nur noch der Hochtöner), aber wenn die Box alleine super läuft, scheint es zumindest in der Elektronmik ein Problem zu geben (Kurzschluss oder überlastete Bereiche innerhalb der Endstufe), das war wohl vor oder während des Kaufs nicht so gewesen, sonst hätte der Käufer ja nicht gekauft.
Du schreibst, das es sich um einen "Kunden" handelt, also war es ein gewerblicher Verkauf, demnach könntest du dem Kunden auch nahelegen, die Ware an den Hersteller zu schicken, du bist ja in dem Fall keine Werkstat, sondern ein Verkäufer (so machen es zumindest die Computer-Shops, wenn etwas defekt ist)

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Hasenfell

Beitrag von Hasenfell »

Ich verkaufe Gebrauchte Sachen^^
Ich gebe ja auch auf alle elektrischen Geräte 4 wochen Garantie und 1 jahr Gewährleistung.
Gewährleistung ist erledigt da er ja sagte das es vorher ging und auf einmal nicht mehr.
Es ging ja bei ihm zu Hause und dann nicht mehr und die andere rechte Box hört sich auch etwas komisch an wenn man lauter macht, (lauter= über zimmerlautstärke, für ältere menschen viel zu laut)
der eingebaute Subwoofer das gleiche, war auch alles auf volle Pulle eingestellt, da war selbst die Centerbox lauter als die frontboxen^^

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breaker

Beitrag von breaker »

Hmm, so gut kenne ich mich da nicht aus, aber ich denke, das die Gewährleistung in dem Fall wohl hinfällig wird (Ware wurde ja ausserhalb der Spezifikationen betrieben), wie es jetzt mit der Garantie aussieht, kann ich dir nicht sagen :(

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JOHNfromdaHOOD

Beitrag von JOHNfromdaHOOD »

garantie ist eine freiwillige leistung des herstellers (eig.) kann aber auch vom einzelhandel übernommen werden (dieser muss dann die kosten einer raparatur tragen)

die frage ist, wie legst du deine garantie aus ? kaffemaschinenhersteller bieten auch 2 jahre garantie ODER 5000 Kaffetassen....

betreiben von gerätschaften ausserhalb der spezifikation lässt die garantie mit sofortiger wirkung erlischen (z.b. mit einem 4 Ohm verstärker 2 Ohm lautsprecher betreiben), (wobei wenn es ein aufeinander abgestimmtes gerät mit lautsprechern ist, der kunde das recht auf ersatz hat !!!!!)

da du 4 wochen garantie bietest, bist du verpflichtet diese einzuhalten d.h. reparaturkosten oder eben ein ersatz

die gewährleistung ist nicht erledigt da der kunde am gerät nicht rumgepfuscht hat (sprich rumrepariert oder sowas), im gegenteil diese greift hier wiederum da du diese anbietest und der kunde nichts falsch gemacht hat (aufdrehen der lautstärke ist hierbei nicht "betreiben ausserhalb der spezifikation"), der kunde hat die möglichkeit in der gewährleistung das gerät bis zu 3 mal reparieren zu lassen und dann hat er das RECHT auf geld zurück oder ersatzt

Was heißt das nun für dich als Händler?:

Das Gerät zu Sony einschicken und die kosten übernehmen, denn die Garatie von Sony ist bereits abgelaufen und ja, das musst du als händler machen weil du eben auch die Garantie anbietest (da die vom Hersteller ja abgelaufen ist!)

Zwecks fehleranalyse:

hört sich ganz dannach an, als würde da ein kurzschluss entstehen

d.h. geringe lautstärke -> geringer stromwerte

erhöhst du die lautstärke, erhöhen sich die stromwerte und der funke springt über... (ist eine schutzschaltung des verstärkers, das dieser in dem falle koplett oder nur kurzzeitig abschaltet)

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Hasenfell

Beitrag von Hasenfell »

Ja also ich weiss schon gut bescheit was meine Rechte und Pflichten sind mach das nun schon paar Jahre^^
Bei Technischen Sachen ist das ja alles ganz klar aber bei Musikboxen bin ich mir eben etwas unsicher.
Die Anlage ist so eigentlich Original mit den Boxen zumindest sieht es optisch so aus dennoch kann ich die so laut machen das sich die Boxen überschreien und wenn ich dann noch etwas lauter mache und ne stunde mir das so anhöre kann da auch mal was kaputt gehen, nun ist die Frage ob man den Gesunden Menschenverstand nicht gebrauchen sollte und dann einfach etwas leiser machen sollte und gut is.
Das ältere Ehepaar die diese Anlage etliche Jahre hatte war ja auch kein Problem.

Ich behaupte mal das 99% der Menschen gar nicht wissen was genau Gewährleistung genau bedeutet^^
Die Gewährleistung muss ich als Gebrauchthändler 1 Jahr geben allerdings wenn die Boxen in Ordung waren und die bei ihm kaputt gegangen sind ist in diesem Fall nix mehr mit Gewährleistung da er aber noch in der 4 Wochen Garantiezeit war greift die natürlich erstmal.

Nunja ende vom lied, wir haben uns geeignet das er für 150€ etwas anderes vom Laden mitnehmen kann.
Das war für mich in Ordnung und für ihn auch, das war auch sein Vorschlag.

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JOHNfromdaHOOD

Beitrag von JOHNfromdaHOOD »

freut mich das ihr eine lösung gefunden habt die euch beiden sympathis ist :)

gesunder menschenverstand wird oft einfach nur beiseite geschoben, denn es gibt den etwas gesünderen und den etwas, nunja, sagen wir mal erkrankten ;)

wenn es originallautsprecher sind, die bei der anlage mitgeliefert wurden, dann sind auch höhere lautstärken über längeren zeitraum kein problem, von daher haftet wiederrum der garantiegeber bei solchen schäden

die gewährleistung bleibt bestehen, da ist es eher irrelevant wo das gerät kaputt gegangen ist

du als händler musst in dem ersten halben jahr dem kunden nachweisen das dieser für den defekt verantwortlich ist (machen aber die meisten firmen nicht, da die sich geld sparen wollen :>)

nach dem halben jahr tritt die soganannte beweisumkehr in kraft, das wiederrum den händler schützt, denn ab jetzt muss der kunde nachweisen, das der defekt bereits beim kauf vorlag bzw. der hersteller (oder der gewährleistungsgeber) für den schaden verantwortlich ist... (aus kulanzgründen geben auch hier die firmen etwas schneller nach, ausser halt apple :D )

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Hasenfell

Beitrag von Hasenfell »

JOHNfromdaHOOD hat geschrieben:
die gewährleistung bleibt bestehen, da ist es eher irrelevant wo das gerät kaputt gegangen ist
also generell ist es so das es egal ist was kaputt gegangen ist, war es beim kauf in ordnung und ist dann erst kaputt gegangen greift da keine Gewährleistung
wenn ich beweisen kann das es beim kauf in ordnung war
und da ich mit meiner angestellten und er selber dies getestet hat ist das erledigt

das andere stimmt mit dem halben Jahr usw.

Hatte mal nen Kunden der hat ne Digitalkamera gekauft, er kam dann nach 3 monate oder so zurück und sagte das das Gerät keine Speicherkarte mehr liest mit dem Zusatz das es vorher aber noch ging.
Und er meinte das wir 1 Jahr Gewährleisten müssten das sie funktioniert was ja so gar nicht stimmt.
Wir haben das alles schriftlich festgehalten mit dem Satz das es vorher ging und er wollte nun zum Anwalt gehen ob er es gemacht hat weiss ich nicht jedoch kam nie wieder was von dem.
Hätte er gesagt das er die erst vor wenigen Tagen eingeschaltet hatte weil er nicht eher warum auch immer nicht zu gekommen ist dann hätten wir nachweisen müssen das sie funktioniert hat da wir sowas aber nicht jedesmal dem Kunden zeigen mit Zeugen usw. hätte er sein Geld wieder bekommen.
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