Lebenserfahrung...

Geschichten über das GWars Universum, verfasst von Spielern aus dem gesamten bekannten Universum.
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Ragnarock

Lebenserfahrung...

Beitrag von Ragnarock »

Liebe Gemeinde.

Da hier alle Altersklassen vertreten sind, denke ich, dass wir ein breit gefächertes Erfahrungsnetz haben und mir sicherlich jemand weiterhelfen kann..

Leider habe ich mit zu teilen, dass mein Vater am 25.5. unerwartet verstorben ist.

Der Kontakt zu ihm und seinem Teil der Familie war nciht mehr großartig und das ganze kam ziemlich überraschend.

Nun leben wir ja in Deutschland, dem Land der Bürokratie.

Meine Schwester teilte mir soebend mit, dass seine Ehefrau beim Sozialamt einen Antrag eingereicht hat, in dem die Abwälzung der Bestattungskosten auf seine nächsten Verwandten veranlasst werden soll. Es wird weder defniniert wer seine nächsten Verwandten sind (ich habe bis dato noch keinen Brief erhalten) noch um welche Summe es sich handelt.
Gegen diesen Antrag kann man sich selbstverständlich wehren, indem man Arbeitslosenbescheide, Rentenbescheide, etc einreicht.
Das Problem an der Sache: Meine Schwester ist Studentin im 6. Semester, allerdigs mit Stipendium. Ich stehe in diesem Jahr im dritten Arbeitsverhältnis, wobei sich mein Einkommen von rund 200€, auf rund 500€, auf rund 700€ gesteigert hat. Habe jedoch noch familiäre Restschulden von mehreren tausend Euro, die natürlich nirgendwo großartig nachweislich erfaßt sind.

Die Frage ist, wie kann bzw sollte man gegen diesen Bescheid vorgehen?

Mein Vater hat drei gut situirte Geschwister, die sich anscheinend nicht bereit erklärt haben die Kosten zu tragen oder nciht gefragt worden sind. Werde diese in zweiter Instanz auch angeschrieben?


Und als weitere Frage: Weiß jemand wie das mit dem Erbe ausschaut.
Sprich ich habe gehört, dass man 6 Wochen Zeit hat, dass Erbe abzulehnen. Wann begint diese Frist und wie findet man heraud, ob man a) Erbe ist und b)woraus das Erbe besteht?

Ich hoffe eure hoffentlich nicht allzu zahlreichen Erfahrugen helfen mir weiter.

Danke fürs Gehör.

Greetz Ragnarock

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Psst

Beitrag von Psst »

Also zuerst mal mein Beileid.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur berichten , dals mein Vater starb bekamen wir vom Notar einen Brief und darin wird man gefragt ob man annimmt oder nicht. Falls kein Testament vorhanden ist, steht diese Aufgabe Dem Ortsvorsteher zu. Er muss die Vermögensverhältnisse bestimmen und weitergeben.
Meine Aussagen sind für dich bestimmt nicht sooo hilfreich. Ich hoffe das du noch mehr Antworten bekommst und wünsche dir alles Gute vor allem gute Nerven, die wirst du brauchen
Mfg Psst

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Rosa Teddy

Beitrag von Rosa Teddy »

ich würde da nichts zahlen...ich meine es ist dein vater aber wenn weder du noch deine schwester wirklich geld habt (700€ ist ja fast nix zum leben...) könnt ihr ja nix zahlen...und ich meine ich wieß nicht was seine ehefrau so an geld hat und wieviel dein vater so hatte ...

und wenn seine schwestern gut betucht sind könnten die doch zahlen...aber naja man wird ja gezwungen in unserem guten alten deutschland =/

mfg
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g-viper
GameAdmin
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Registriert: Mo 9. Apr 2007, 11:13

Beitrag von g-viper »

Ich denke ich könnte da ganz gut helfen aber das sollten wir besser ingame bzw. per Email klären. Natürlich will ich auch nicht andere Stimmen zu diesem Thema abwürgen.

Vorab soviel (ganz allgemein):

Als Kind bist Du automatisch Erbe und die 6-Wochen-Frist beginnt mit Kenntnis des Erbfalles. Was es zu erben gibt, mußt Du (ggf. zusammen mit den anderen Erben) selbst heraus finden.

Falls Du willst und/oder kein anderer sich meldet "reden" wir über den Rest auf anderen Wegen. Ich schicke Dir meine Email per IG-Message.

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Molotow

Beitrag von Molotow »

Das pfändungsfreie Existenzminimum liegt ab dem 01. Juli 2005 gemäß § 850c ZPO bei einer Alleinstehenden Person bei 989,99 € netto, was ca. 1.400 € brutto monatlich bzw. jährlich brutto 16.800 € entspräche. Könnte 2007 etwas davon abweichen.
Damit dürftest du nicht für evtl. anfallende Bestattungskosten zur Kasse gebeten werden können.

Die Verwandschaftsgrade in Deutschland sind:

1. Ordnung: Abkömmlinge des Erblassers und Abkömmlinge der Abkömmlinge (Enkelkinder)

2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten des Erblassers)

3. Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tante des Erblassers)

4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

D.h., dass wohl die Geschwister deines Vaters evtl. in nächster Instanz für die Übernahme der Bestattungskosten herangezogen werden können. - kann dir aber dann egal sein, da du deinen Widerspruch mit Einkommensverhältnissen unterhalb des Existenzminimums begründen kannst. Es gibt von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestattungsgesetze. An deinem zuständigen Amtsgericht gibt es in der Regel eine Beratungsstelle, die dir dahingehend Auskunft erteilen kann.

Bei Erbangelegenheiten bekommt man eine Vorladung des zuständigen Amtsgerichts zur Testamentseröffnung ( falls vorhanden ), oder zur Festlegung der Nachlassverhältnisse unter Berücksichtigung bekannter Vermögenswerte ( falls kein Testament vorhanden ).
Wer erbt bekommt einen Erbschein, womit er dann Zugriff auf vorhandenes Vermögen erlangt. Wenn du erbst kann das Erbe wiederum zur Deckung der Bestattungskosten herangezogen werden. Sollten dir Schulden bekannt sein, kannst du bei diesem Termin das Erbe ablehnen.

Wenn ein Jurist anwesend ist, soll er mich verbessern, da es sich nur um Erfahrungswerte aus meinem Leben handelt. Unabhängig davon, ist es für dich am sinnvollsten zur Beratungsstelle deines Amtsgerichts zu gehen und Fallspezifisch deine Fragen zu stellen.


G-Pause bitte übernehmen Sie ^^ - du dürftest meines Wissens eindeutig mehr Kompetenz in dieser Angelegenheit vorweisen können. Its your turn.

Themenstarter
eumel30

Beitrag von eumel30 »

Also Du hast 6 Wochen ab dem Todestag Zeit das Erbe auszuschlagen.

Was ich aber nicht verstehe, warum hat die Frau deines Vaters, nicht einen Antrag beim Sozialamt gestellt, dann hätten die die Kosten des Begräbnis übernommen.

Themenstarter
Ragnarock

Beitrag von Ragnarock »

@eumel:

Dieser Antrag wurde (leider) gestellt.
Das Sozialamt hat dafür gesort, dass jetzt meine Schwester und ich Post bekommen haben, mit der Aufforderung die Bestattungskosten zu übernehmen oder aber gewichtige Gründe anzugeben, warum wir dies nicht täten.

Die Verhandlungen laufen noch.... :(

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Sam Dios

Beitrag von Sam Dios »

schreib doch bitte mal hier rein, ob g pause dir helfen konnte. wünsche dir viel glück dabei.

Themenstarter
Ragnarock

Beitrag von Ragnarock »

Wie gesagt so teil teils. Zur Zeit laufen die Gespräche, ob und wie wir am sinnvollsten aus der Verantwortung genommen werden können, die Bestattungskosten zu übernehmen.. Teils ohne selbst einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Da die Sachlage aber noch nicht eindeutig geklärt ist, kann ich noch nichts genaues mitteilen, da ich selbst nicht in der Lage bin persönlich dort vorzusprechen.

Eigentlich sollte es jedoch zumindest nicht darauf hinauslaufen, dass wir die Kosten tragen müssen. Es stellt sich nur die Frage ob wir verpflichtet sind selbst einen Antarg auf Kostenübernahme zu stellen oder ob wir auch ohne diesen Antrag aus der Verantwortung genommen werden können.

Themenstarter
Psst

Beitrag von Psst »

Ich drück euch mal die Daumen!
Gruss Psst
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